vom schwarz-sehen…
Meine blogg-Pausen werden immer länger stelle ich gerade fest. Es ist viel passiert in den letzten Wochen. Wir werden schon wesentlich kritischer kommentiert und vor allem haben wir noch immer nicht unser gesamtes Koalitionsprogramm umgesetzt ;-).
Die “Umfärbung” bei den Stadtwerken löst viel Unmut aus und einige voreilige Schlüsse. Ich lade alle ein, uns einmal in die Reform gehen zu lassen und dann, wenn sie tatsächlich im Gange ist, zu urteilen, ob sie sinnvoll läuft oder ob sie in die falsche Richtung geht. Wie immer löst Veränderung zuerst Verunsicherung aus. Und es macht natürlich skeptisch, weil wir gemeinsam mit der ÖVP (die wesentlich mächtiger als wir im Aufsichtsrat vertreten ist) eine Reform anstreben und bisher in Fragen der Kommunalwirtschaft doch ziemlich unterschiedlich gestrickt waren. Was uns auch unterscheidet: Wir Grüne setzen weniger auf Tempo als auf Diskussion. Das heißt, ein Reformprozess mit uns wird nicht ganz schnell und glatt verlaufen, darauf können sich alle schon jetzt einstellen. Die Sicherstellung der kommunalen Dienstleistungen zu guter Qualität, guten Preisen und passenden Bedingungen für die MitarbeiterInnen ist das Ziel und auch so im Koalitionspakt festgehalten. Und daran wollen wir Grüne dann gemessen werden und danach kann dann auch das Funktionieren der Koalition beurteilt werden. Jetzt ist es noch etwas früh für den Abgesang, find ich.
Kategorie: Die Grünen |

am 12. April 2008 um 21:40 Uhr | #
Liebe Lisa!
Nehmen Sie sich nicht alle kritischen Kommentare zu Herzen. Oft genug wird unreflektiert und vor allem uninformiert kommentiert. Nach dem Motto “Ich habe zu allem eine Meinung - auch wenn es nicht meine ist”
Die öffentliche Meinung ist leider doch sehr von Krone und Gratiszeitungen geprägt, die großteils die “Grüne sind bäh”-Einstellung haben.
Liebe Grüße
am 13. April 2008 um 14:40 Uhr | #
Bei den Stadtwerken möchte ich einwerfen, dass ich den Namenswechsel zu “Graz AG” entbehrlich finde.
Die Stadtwerke sind nicht Graz; Graz ist nicht die Stadtwerke; Graz ist keine AG (auch wenn ich der AG als Unternehmensformat positiv gegenüberstehe).
Graz HAT Stadtwerke und diese arbeiten für ihren Eigentümer, die Stadt.
Dieses Verhältnis wird perfekt durch den Namen “Grazer Stadtwerke AG” zum Ausdruck gebracht.
Ganz abgesehen von irgendwelchen Prinzipien, wird ein Namenswechsel ziemlich sicher keinen Imagegewinn bringen. Da werden die BürgerInnen eher den Eindruck bekommen, dass “die da oben” wieder irgendwelche Spielchen spielen. Die Reforme sollten dadurch auffallen, dass die Stadtwerke gut funktionieren, nicht dadurch, dass wieder einmal ohne sichtbaren Grund eine vertraute Institution aufwändig neu gestylt wird (wie bei allen Bundesministerien, Polizei, ORF, ÖBB, Post…)
Ihr wisst eh, wie die Leute raunzen werden, wenn kurz nach der Präsentation irgendeine Gebührenerhöhung notwendig wird.
am 13. April 2008 um 15:47 Uhr | #
http://steiermark.orf.at/stories/270077/
Dem bleibt nichts hinzuzufügen… Zitat: “Die Stadtwerke sollen künftig straffer und klarer organisiert sein” Aha, und das geschieht indem man den Kopf vergrößert?
am 16. April 2008 um 22:05 Uhr | #
Nach § 70 AktG haben die Vorstände einer AG das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung
der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses zu beachten.
Unterschiedliche ideologische Positionen können sich dazu naheliegenderweise ergeben, zumal zwischen diesen Zielsetzungen nicht immer Harmonie bestehen muss. So kann es etwa dem Wohl des Unternehmens entsprechen, Gewinne anstatt an die Aktionäre auszuschütten, im Unternehmen zu thesaurieren. Die Interessen der Aktionäre mögen dem gegenüber anders gelagert sein. Und wenn zum Wohle des Unternehmens ein Standort geschlossen oder niedrige Lohnabschlüsse erzielt werden, dann wird das häufig dem öffentlichen oder dem Interesse der Arbeitnehmer widersprechen.
Wie gesagt: über alle diese Fragen kann man verschiedener Meinung auf Grund verschiedener Interessenslagen sein.
Was nun den Vorstand und den Aufsichtsrat betrifft, ist ersteres Organ weisungsfrei und nach eigener Verantwortung verpflichtet, die täglichen Entscheidungen zu treffen. Der Aufsichtsrat ist kein Geschäftsführungsorgan - nur in wenigen Ausnahmefällen vertritt der Aufsichtsrat die AG nach Außen - sondern hat Überwachungspflichten und Pflichten hinsichtlich der Strategiewahl.
Da der Aufsichtsrat im Interesse des Eigentümers (der Hauptversammlung, die die Mitglieder wählt) zu handeln hat, ist es überhaupt kein Widerspruch, wenn, wie es konkret angedacht ist, eine demokratisch zustande gekommene Mehrheit auch ihre strategischen Überlegungen im Aufsichtsrat der größten Beteiligungsgesellschaft umzusetzen versucht.
Dabei gibt es natürlich jede Menge Macht, aber auch ein großes Maß an persönlicher Verantwortung. Wer dies unterschätzt, möge bedenken, dass 70 Prozesstage lang beim BAWAG-Prozess auch Aufsichtsratsmitgliedern und Wirtschaftsprüfern der Strafprozess gemacht wurde.
Allen jenen, die das nicht verstehen, sei als Bettlektüre folgendes ans Herz gelegt:
(1) Isola/Schreder/Maresch, Die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer, in: IWP (Hrsg.) Wirtschaftsprüfer Jahrbuch 2006, Linde, 191ff
(2) Nowotny, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, in: KPMG (Hg) Rechnungslegung, Prüfung und Beratung - Festschrift, Wien 1996, 223ff